Verwaltung

Zur Zeit bin ich in Bonn zum Verwaltungskurs. Da ich diesen Kurs doppelt machen muss (sowohl im Rheinland mit Prüfung als auch in Württemberg zur Kenntnis) habe ich mir vorgenommen, die rheinischen Gesetze immer mit den württembergischen Gesetzen zu vergleichen.

Die Idee ist gut, vor allem wenn man davon ausgeht, dass bei Kirchens alles immer ziemlich ähnlich ist. Tja. Ist aber nicht so. Tatsächlich unterscheiden sich beide Landeskirchen von den Gesetzen her in großem Umfang.

Ein kleines Beispiel:

Im Rheinland leitet das Presbyterium die Kirchengemeinde, in dem der Pfarrer Mitglied ist. Sitzungen dieses Presbyteriums sind nicht öffentlich, Gäste können jedoch eingeladen werden.

In Württemberg leiten der Kirchengemeinderat und die Pfarrer die Kirchengemeinde. Sitzungen des Kirchengemeinderats sind immer öffentlich, bei besonderen Themen gibt es einen nichtöffentlichen Teil.

Naja, Kleinigkeiten, mag man denken. Ich befürchte jedoch, dass bereits diese Kleinigkeiten erhebliche Auswirkungen auf das Verständnis von Kirchenleitung und Kirchengemeinde haben.

Was besser ist? ICh weiß es nicht.

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