In der Ausführungsverordnung zum Pfarrstellenbesetzungsgesetz §3 unserer Evangelischen Landeskirche in Württemberg steht:
Die Bezirkssynode wählt spätestens in ihrer zweiten Sitzung aus ihrer Mitte die nach § 3 Abs. 4 b)7 Pfarrstellenbesetzungsgesetz notwendige Anzahl von Vertreterinnen und Vertretern des Kirchenbezirks sowie zehn Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Diese treten bei Verhinderung oder Ausscheiden einer Vertreterin oder eines Vertreters in der Reihenfolge der bei ihrer Wahl erreichten Stimmenzahl, bei gleicher Stimmenzahl nach höherem Lebensalter, an deren oder dessen Stelle.
Man stelle sich einmal vor, es stünde dort: Bei gleicher Stimmenzahl sind zuerst die Männer dran. Das gäbe einen Aufstand. Aber das Geschlecht ist ein genauso unsinniges Kriterium wie das Alter. Nur scheint das kaum jemanden zu jucken… und das in einer Kirche, die immer gerne von der Jugend spricht, die angeblich so wichtig ist.
Es gibt nur eines, was in solch einem Fall bei Stimmengleichheit sinnvollerweise zu tun ist. Nämlich das, was sie schon im Urchristentum taten: das Los werfen.
Liebe Landessynodale: ändert das. Es muss heißen: „[…] erreichten Stimmenzahl an deren oder dessen Stelle. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los.“ Das ist sonst Altersdiskriminierung, vor allem wenn die Vertreter nicht gewählt, sondern per Akklamation bestimmt werden und so alle die gleiche Stimmenzahl haben.
Und in diesem Zusammenhang sollte man sich auch das Kirchenverfassungsgesetz anschauen, die Paragrafen §16 und §18.
In §18, Absatz 4 heißt es (ebenso in §25 der Geschäftsordnung der Landessynode):
Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt, bei Wahlen entscheidet in diesem Fall das höhere Lebensalter.
Die gilt §16, Absatz 2 zufolge sogar bei der Wahl des Synodalpräsidenten bzw. der Synodalpräsidentin.
Der Sinn hinter dieser gesamten Regelung erschließt sich mir nicht. Das muss mir mal jemand erklären – wenn das überhaupt möglich ist.
Von jungen Menschen überlaufen sind unsere Gremien (besonders in den Bezirken) ja nicht gerade. Wenn aber schon vom Gesetz her ein älterer Bewerber im Zweifelsfall vorgezogen wird, dann wundert mich das auch nicht. Dann ist es völlig verständlich, dass davon ausgegangen wird, dass solche Gremien eher was „für alte Leute“ sind. Wollen wir das wirklich?