BILD und der kleine Dschihad

Eine Welle der Empörung geht durch Deutschland, denn wie die Bildzeitung berichtet (Islamist darf sein Kind „Heiliger Krieg“ nennen) hat ein „Islamist“ sein Kind nach einem Verfahren „Dschihad“ nennen dürfen.

Man sehe sich das Bild des Vaters an. Es ist absichtlich von unten fotografiert, damit er noch gefährlicher wirkt. Im Hintergrund die Saudische Flagge mit dem Glaubensbekenntnis der Muslime (das von BILD zur Betonung der Gefährlichkeit noch übersetzt wird).

Nun der Text des Artikels:

Schauen Sie sich diesen kleinen Jungen an. Denken Sie an Krieg, an Mord, an Tote? Dieser Junge heißt Dschihad.

Bevor wir nun über die Namensgebung urteilen, klären wir erst den Begriff. Was ist denn nun eigentlich Dschihad?

Laut Wikipedia.de kommt der Ausdruck Dschihad vom Verb „sich bemühen, sich anstrengen, kämpfen“ und ist eine Verkürzung des Ausdrucks „das Bemühen auf dem Wege Gottes“. Die islamische Wochenendschule in Stuttgart erklärt Dschihad so:

Dschihad linguistisch: „Größtmögliche Anstrengung“. Islamologisch bezeichnet Dschihad die Anstrengung des Menschen gemäß seinen Möglichkeiten auf dem Wege ALLAHs mit allen Halal-Mitteln. [Anm.: Die Halal-Mittel sind die Mittel, die der Islam erlaubt]

In Wikipedia findet sich jedoch der Hinweis, dass Dschihad auch Gewalt beinhalten kann:

Jihad, it must be emphasized, means struggle, and specifically struggle in the way of God. This struggle may take many forms, including the use of force. (Quelle)

Dies erklärt auch die häufige Übersetzung mit „Heiliger Krieg“ und die Verwendung des Begriffs zur Legitimation des Terrors. Zur Geschichte und zum Verständnis des Dschihad siehe auch FR-Online: Der „Dschihad“ lebt nicht nur vom Schwert.

Doch zurück zum BILD-Artikel:

Dschihad heißt übersetzt „Heiliger Krieg“.

Das stimmt, und stimmt nicht.

Das Gericht genehmigte den Namen „Dschihad“, es sei ein geläufiger arabischer Vorname. Stimmt. Aber Reda S. lebt in Deutschland, von unserem Sozialstaat: Sozialhilfe, Kindergeld, Hartz IV: 2000 Euro/Monat!

Wenn es ein geläufiger Vorname ist, war die Entscheidung des Gerichtes nach deutschem Recht richtig. Dieses schränkt die Vergabe eines Vornamens nur ein, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist.
Das Argument mit dem in Deutschland leben ist natürlich rein polemisch. Wenn das Kind im Ausland geboren wäre und dort den (häufigen) Namen Dschihad bekommen hätte, würde der Vater hier trotzdem Sozialhilfe und Kindergeld bekommen. Oder sollen wir nun anfangen, Sozialleistungen nur an Leute zu geben, die deutsche Vornamen vergeben?

Nun gibt es zu diesem Artikel noch einen Kommentar von Georg Gafron, der um eineiges schärfer ist:

In welchem Land leben wir eigentlich?

In Deutschland, einer rechtsstaatlichen Demokratie.

Ein einschlägig bekannter islamistischer Fundamentalist darf seinen Sohn „Dschihad“ nennen. Der Junge heißt also auf gut Deutsch „Heiliger Krieg“.

Zur Übersetzung und zum Verständnis des Begriffes siehe oben.

Diese unverständliche und weltfremde Entscheidung eines Berliner Gerichtes ist nicht nur eine Strafe für den armen Knirps. Sie ist auch ein Kniefall vor dem Terror und eine Verhöhnung aller Opfer im Namen des sogenannten „Dschihad“!

Warum ist es eine Strafe für den armen Knirps? Wenn das ein häufiger Vorname ist, warum ist er dann gestraft? Weil die Bildzeitung so viel über ihn berichtet und ihn vorverurteilt?
Auffällig: hier heißt es plötzlich „sogenannter“.

Haben diese Richter vergessen, dass in Israel, im Irak oder sonst wo auf der Welt täglich Menschen bei feigen Mordanschlägen sterben?

Sicherlich nicht. Aber anscheinend waren die Richter der Meinung, dass Dschihad als Vorname zulässig ist und nicht unbedingt direkt mit „feiger Mordanschlag“ zu übersetzen ist.

Wer so vor dem islamischen Extremismus in die Knie geht, gibt den freiheitlichen Rechtstaat auf!

Der freiheitliche Rechtsstaat erlaubt aber den Namen, wenn er nachweislich in einem anderen Land ein Vorname ist. Das bedeutet nicht unbedingt, dass das etwas mit islamischem Extremismus zu tun hat. Es kann so verstanden werden, gut. Aber nicht jeder, der sein Kind „Dschihad“ nennt, ist automatisch ein Terrorist.

In der Logik dieses Richterspruchs könnten Irre und Verblendete auch auf andere Namen kommen: Wie wär’s zum Beispiel mit „Kreuzritter“, „Hitler“ oder „Stalin“?

Hier greift das deutsche Recht. Hitler und Stalin sind Familiennamen, und keiner will wohl sein Kind „Kreuzritter“ nennen. Aber vielleicht „August“? Dabei hatte doch Augustin mit seiner Formulierung des „gerechten Krieges“ die Grundlage für die Kreuzzüge gelegt. Und die Kreuzfahrer (/-kaiser/-ritter) hatten alle heute zum Teil sehr gebräuchliche Namen. Sollen wir die verbieten? Vielleicht hieß ja auch einer Georg?

Ein Zeichen von Mut und Entschlossenheit wäre es gewesen, wenn diese Richter die Ausweisung des Vaters verfügt hätten!

Warum? Weil er sein Kind „Anstrengung“ nennt? In welchem Land leben wir eigentlich?

Lieber Herr Gafron,
gut, der Vater mag eine zweifelhafte Person sein, eventuell ist er wirklich Mitglied in einer terroristischen Vereinigung (es konnte ihm in 4,5 Jahren Ermittlungen aber nicht nachgewiesen werden). Er hat sein Kind Dschihad genannt. Warum er das getan hat? Eventuell tatsächlich, weil er darunter kriegerischen Terror gegen den Westen versteht. Oder auch nicht. Wir wissen es nicht. Genausowenig wissen wir, ob jemand sein Kind Hermann nennt wegen Hesse, wegen Göring oder wegen irgendeinem anderen Hermann.
Sollen wir nun einen Katalog der „sauberen“ Namen erstellen, den verfassungstreue Deutsche befolgen müssen (um nicht ausgewiesen zu werden)?
Das Namensrecht sieht vor, dass der Name dem Wohl eines Kindes nicht schaden darf. Das einzige, was dem Kind an Schaden bisher entstand, war, dass Sie und die Kollegen von der Bildzeitung an Mord und Tod denken, wenn Sie das Kind anblicken.

Niemand wird aufgrund des Vornamens zum Terroristen. Ich kenne auch nette Menschen, die mit Vornamen Adolf heißen.

2 Gedanken zu „BILD und der kleine Dschihad“

  1. Als mir das erste mal jemand erzählte er habe einen orientalischen Freund, den Dschihad, war ich schon ein bischen überrrascht. Wenn ich mich recht erinnere war dieser Dschihad sogar Christ geworden (das muss ja nicht mit weniger „Anstrengung“ verbunden sein als der Isalm). Soviel zum Namen.

    Noch interessanter finde ich allerdings die Diskussion um den Rechtsstaat.
    Wenn ein freies unabhängiges Gericht sich nicht einer populistischen Meinung eines Redakteurs bzw. einer Tageszeitung fügt ist der Rechtsstaat in Gefahr?

    Nach der Übersetzungslogik der Bildzeitung könnte man „Israel“ wohl auch als „Gotteskrieger“ übersetzen. Aber die Schlagzeile „Jude nennt seinen Sohn Gotteskrieger“ wird man wohl vergeblich suchen.

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