Synode: Kirchengeschichte und Struktur in Württemberg – ein einfacher Überblick

Vor einigen Jahren wurde ich gebeten, für eine Vorstellung synodaler Strukturen ein paar Grafiken zu erstellen. Ziel war es, Synode kirchengeschichtlich und speziell für Württemberg auch strukturell in einer einfachen und übersichtlichen Weise darzustellen – für Menschen mit wenig kirchlichem Hintergrund.

Im Blick auf die Kirchenwahl in Württemberg veröffentliche ich nun diese Bilder. Eventuell können Sie ja dem ein oder der anderen für Präsentationen oder ähnliches hilfreich sein. An manchen Stellen darf man die Darstellungen auch nicht ganz zu ernst nehmen. Es handelt sich nicht um umfassende und vollständige Beschreibungen sondern soll locker und prägnant wichtige Stationen und Zusammenhänge deutlich machen. Alle Grafiken sind als Grafik-Archiv im ZIP-Format zum Download verfügbar.

1. Die Situation nach Himmelfahrt

Mit Himmelfahrt waren die ersten Jünger und damit das Urchristentum ohne direkte Leitung durch den Rabbi und Herrn Jesus Christus. Schnell entstanden dadurch Schwierigkeiten durch unterschiedliche Auffassungen und Deutungen.

2. Das Apostelkonzil

Die Unstimmigkeiten in den theologischen Positionen wurden dadurch gelöst, dass man im Kreis der Apostel und Ältesten diskutierte und dann zu einer Einigung kam. Die Beschlüsse solcher Konzile (griechisch: „Synoden“) galten als vom Heiligen Geist gewirkt, der die Einheit der Christenheit stiftet.

 

3. Die Ökumenischen Konzilien

In der Alten Kirche wurden diese Konzilien immer größer und umfassender. Vertreter aus den unterschiedlichsten Gemeinden kamen zusammen um zu beraten und zu beschließen. In der Kirchengeschichte spielen die großen Ökumenischen Konzilien eine wichtige Rolle, da dort zentrale Traditionen des Christentums begründet wurden und wichtige theologische Grundsatzentscheidungen gefällt wurden.

4. Die Aufgabe von Konzilien

Zu den wichtigsten Entscheidungen der Konzilien der alten Kirche gehören die Festlegung des Kanons der Heiligen Schrift, die theologischen Deutungen der Trinität und des Verhältnisses zwischen Vater, Sohn und Heiligem Geist, die Überlegungen zur Zwei-Naturen-Lehre Christi sowie die Ablehnung verschiedener Irrlehren.

 

5. Geschichtlicher Überblick und Entwicklung der kirchlichen Gremien

Von der Urkirche herkommend entwickelten sich in der Alten Kirche die ökumenischen Konzilien. Nach der Trennung zwischen Rom und den Ostkirchen bildeten sich auf römisch-katholischer Seite die Bischofskonzilien bzw. -synoden. Diese bestanden aus Bischöfen und waren damit ausschließlich mit Priestern besetzt. In der Reformation hat sich dies auf protestantischer Seite geändert. Durch die Stärkung der Laien bestanden Synoden und andere Gremien nicht nur aus Pfarrern, sondern auch aus Nichttheologen. Obwohl es auch auf katholischer Seite Laiengremien gibt, so werden die wichtigen Entscheidungen doch allein im Kreis der Bischöfe oder Kardinäle gemeinsam mit dem Papst beschlossen. Dies ist auf evangelischer Seite anders.

6. Unterschiede innerhalb des Protestantismus


Selbst innerhalb der Evangelischen Kirche gibt es im Blick auf Synoden Unterschiede bei lutherischen und refomierten Kirchen. In lutherischen Kirchen wie Württemberg gibt es meist neben einem Bischof auch eine/n Laienpräsidenten/in, die/der den Vorsitz der Synode innehat. Bei den reformierten Kirchen übernimmt der/die Präsident/in oder Präses der Synode die Funktionen des Bischofs mit. Es handelt sich dann meist (aber nicht zwingend) um einen Pfarrer.

 

7. Die Synode in Württemberg


Die Synode in Württemberg besteht aus Laien sowie aus Theologen, die in Urwahl vom Kirchenvolk gewählt werden. Die gewählten Synodalen organisieren sich zur besseren Entscheidungsfindung in sogenannten Gesprächskreisen (Lebendige Gemeinde „LG“, Offene Kirche „OK“, Evangelium und Kirche „E&K“, Kirche für Morgen „KfM“). Das Gegenüber zur Synode bildet der Oberkirchenrat mit dem Bischof und den anderen MitarbeiterInnen. Leitungsgremium des Oberkirchenrates ist das Kollegium.

 

8. Die Zusammenarbeit von Synode, Oberkirchenrat und Kirchengemeinden

In einer groben Übersicht wird hier die Arbeitsweise dargestellt. Aus dem Kreis der Synodalen werden Anträge gestellt, die in Ausschüssen vorberaten und rechtlich geprüft werden. Diese Anträge werden in die Synode gegeben, die dann entscheidet oder zurückverweist. Die Synode entscheidet auch über die Verwendung der Kirchensteuer. Eine Rolle bei den Entscheidungen spielen oft auch die besonderen Profile der Gesprächskreise. Die Beschlüsse werden dann im Oberkirchenrat ausgestaltet und landen dann in den einzelnen Kirchengemeinden. Diese führen sie dann aus und gestalten so Kirche vor Ort. Durch die Urwahl und über Gremien auf Gemeinde- und Bezirksebene gibt es eine Rückbindung an die Synodalen, die dann wiederum die Ideen und Wünsche von der Basis in den Prozess einspielen können.

 

9. Aufgaben der Synode

Zentrale Aufgabe der Synode ist die kirchliche Gesetzgebung. Daneben entscheidet sie über die Zuweisungen an Werke, an die Mitarbeitenden und Kirchengemeinden. Die Synode legt die Ordnungen für den Gottesdienst fest sowie für die Kasualien im Lebenslauf. Außerdem bestimmt sie über das Dienstrecht für PfarrerInnen und Kirchenbeamte.
Nicht zu den Aufgaben der Synode gehört die Entscheidung über Mitarbeitende (sofern es sich nicht um Leitungsämter handelt) oder gar die Veränderung der Heiligen Schrift oder der Bekenntnistexte.

 

10. Gemeinsame Verantwortung

In Württemberg tragen Laien und Theologen, Synode und Oberkirchenrat gemeinsam Verantwortung für die Landeskirche. Und auch wenn alle auf ihre Art mitsteuern, so ist es doch letztlich Gottes Geist, der „das Schiff, das sich Gemeinde nennt“ durch die Zeit zieht.

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