Spielregeln:
- Berechtigt für eine Nominierung sind Menschen, Tiere, Sachen und aktuelle Geschehnisse.
- Grund für eine Nominierung ist primär dubbeliges Verhalten, besonders im Extremfall (z.B. wenn jemand am gleichen Tag mehrmals in den gleichen Blitzer fährt etc.)
- Grund für eine Nominierung kann natürlich auch ein dubbeliger Ausspruch sein.
- Nominierungs-Begründungen dürfen nicht beleidigend sein! Kommentare wie „xxx wird nominiert, weil er ein so bescheuertes A****loch ist“ werden umgehend gelöscht.
- Ein Vorschlag führt nicht automatisch zur Nominierung. Der Nominierungsausschuss entscheidet über die Nominierungen und kann diese ohne Angabe von Gründen zulassen oder verweigern.
- Personen können für die Nominierung teilweise anonymisiert werden (Tobias S. aus E.a.R.)
- Die Wahl zum „Dubbl des Monats“ findet immer im darauf folgenden Monat statt. Zur Auswahl stehen alle Kandidaten aus der Vorschlagliste, deren Nominierung vom Nominierungsausschuss zugelassen wurde.
- Gibt es in einem Monat nur eine Nominierung, findet keine Wahl statt.
- Bei häufigem Missbrauch oder Verstößen gegen diese Spielregeln wird „Vote the Dubbl!“ eingestellt.
- Wem diese Spielregeln nicht passen ist selber ein Dubbl!
is inspired by Dubbl.de |