Freitag, Oktober 31, 2003

Hab heute in der Zeitung nen Bericht über das Kopftuchgesetz in Baden-Württemberg gelesen. Find ich nur richtig, dass die politische Aussage des Kopftuches auch beachtet wird, davor haben sich die Richter in Karlsruhe nämlich gedrückt. Wer mit dem Kopftuch eine Gesellschaftsordnung vertritt, die dem Grundgesetz ohne Zweifel widerspricht, der darf auch nicht in den Staatsdienst...
Das ist genauso, wie ich denke, dass wer die Meinung vertritt, dass Frauen nicht in den Pfarrdienst sollen, auf der Kanzel und im Kirchendienst nix verloren hat.




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