{"id":1052,"date":"2012-07-09T15:31:28","date_gmt":"2012-07-09T14:31:28","guid":{"rendered":"http:\/\/www.theglade.com\/toleblog\/?p=1052"},"modified":"2012-07-10T08:30:47","modified_gmt":"2012-07-10T07:30:47","slug":"landessynode-gesprachskreise-und-kirchenbezirke-wie-man-es-anders-machen-konnte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.theglade.com\/toleblog\/?p=1052","title":{"rendered":"Landessynode, Gespr\u00e4chskreise und Kirchenbezirke &#8211; wie man es anders machen k\u00f6nnte"},"content":{"rendered":"<p>Seit meinem Vikariat im Rheinland \u00fcberlege ich an den kirchlichen Strukturen in W\u00fcrttemberg herum, bez\u00fcglich ihrer Vorteile und Nachteile sowie der Auswirkungen der bestehenden Strukturen auf den kirchenpolitischen Alltag. Und je l\u00e4nger ich dar\u00fcber nachdenke, um so deutlicher wird mir, dass die Wurzel vieler Probleme in der ELK-Wue die Urwahl der Landessynode darstellt. <\/p>\n<p><!--more-->Wie komme ich zu solch einer Schlussfolgerung?<\/p>\n<p>In jeder Landeskirche gibt es auf jeder Ebene ein Gegen\u00fcber von Gremien wie Kirchengemeinderat, Bezirkssynode und Landessynode sowie den jeweiligen Vertretern der Kirchenleitung, also Pfarrer, Dekan und OKR. Dieses Gegen\u00fcber ist in den verschiedenen Systemen unterschiedlich stark ausgepr\u00e4gt &#8211; aber immer vorhanden. Wir in W\u00fcrttemberg leisten uns jedoch zus\u00e4tzlich ein weiteres Gegen\u00fcber, eine weitere (gestrichelte) Trennlinie &#8211; n\u00e4mlich die zwischen Bezirkssynoden und Landessynode. W\u00e4hrend in allen anderen Landeskirchen eine direkte Abh\u00e4ngigkeit zwischen beiden besteht, funktioniert in W\u00fcrttemberg die Delegation von Vertretern nur zwischen Kirchengemeinderat und Bezirkssynode, nicht aber zwischen Bezirkssynode und Landessynode. Konkret: In die Bezirkssynode kommt in der Regel nur, wer in einem Kirchengemeinderat des betreffenden Bezirks sitzt oder zumindest von dort delegiert ist. In die Landessynode kann aber jeder.<\/p>\n<p>Das ist zun\u00e4chst kein Problem. Allerdings hat die fehlende strukturelle R\u00fcckbindung der Landessynodalen an ihre Wahlbezirke im Lauf der Jahre dazu gef\u00fchrt, dass die Gespr\u00e4chskreise erstarkt sind (ebenfalls wie in keiner anderen Landeskirche &#8211; Zufall? Wohl kaum.) Diese Gespr\u00e4chskreise geben den Landessynodalen eine Struktur sowie eine Form der Organisation.<br \/>\nMir ist klar, dass in \u00a7 17 des Kirchenverfassungsgesetzes folgendes steht: <\/p>\n<blockquote><p>\u00a7 17<br \/>\nDie Mitglieder der Landessynode sind als Vertreter der gesamten Landeskirche anzusehen und an keinerlei Weisungen oder Auftr\u00e4ge gebunden.\n<\/p><\/blockquote>\n<p>Verantwortlich ist jedes Mitglied der Landessynode einzig seinem Gewissen bzw. Schrift und Bekenntnis. Auch wenn die Gespr\u00e4chskreise keinerlei Weisungsbefugnis haben, so sind sie doch zumindest f\u00fcr die Meinungsbildung und Vergewisserung ihrer Mitglieder mit zust\u00e4ndig. Dagegen ist auch prinzipiell nichts einzuwenden.<\/p>\n<p>Allerdings wird es schwierig, wenn wir uns die Kombination &#8222;Urwahl des Kirchenvolks&#8220; und &#8222;Gespr\u00e4chskreise&#8220; kombiniert anschauen. <\/p>\n<p>Warum wird jemand in die Landessynode gew\u00e4hlt? Drei Kriterien:<br \/>\n1. Bekanntheit<br \/>\n2. Zugeh\u00f6rigkeit zu einem bestimmten Gespr\u00e4chskreis<br \/>\n3. Kompetenz<\/p>\n<p>Diese Reihenfolge ist nicht willk\u00fcrlich gew\u00e4hlt. Damit m\u00f6chte ich niemandem Kompetenz absprechen, aber sie ist f\u00fcr die Wahl unter Umst\u00e4nden einfach nicht ausschlaggebend. Jemand sehr kompetentes, der aber nicht bekannt und\/oder keine Unterst\u00fctzung eines (n\u00e4mlich des &#8222;richtigen&#8220;) Gespr\u00e4chskreises hat, kommt kaum in die Landessynode. Ich bef\u00fcrchte, das Umgekehrte gilt manchmal leider auch. Noch schwieriger wird es, wenn auch bei Besetzungen nach diesem Schema verfahren wird &#8211; was ich nicht unterstelle und auch nicht hoffe.<\/p>\n<p>Bezogen auf \u00a7 17 bleibt zudem jemand in der Landessynode, selbst bei Umzug in einen anderen Wahlkreis. Da Personen ja gew\u00e4hlt werden und nicht delegiert. Damit ist die R\u00fcckbindung von Landessynodalen an die Kirchenbezirke endg\u00fcltig dahin.<\/p>\n<p>Mit diesem System ist die Landeskirche bisher gut gefahren. Allerdings hat es sich in den letzten Jahren doch gezeigt, dass die Schwierigkeiten zunehmen. Besonders aufgrund der Finanzen. Und vielleicht w\u00e4re eine grunds\u00e4tzliche Kurs\u00e4nderung notwendig, die auch die Strukturen unter die Lupe nimmt. Und dazu geh\u00f6rt meines Erachtens zwingend eine Schw\u00e4chung der Gespr\u00e4chskreise und ihres manchmal recht lobbyhaften Einflusses auf die Kirchenpolitik.<\/p>\n<p><strong>Die Zukunft unserer Landeskirche h\u00e4ngt nicht davon ab, welchen Fr\u00f6mmigkeitsstil ein Oberkirchenrat pflegt. Sie h\u00e4ngt auch nicht davon ab, ob homosexuelle Partnerschaften abgelehnt oder bef\u00fcrwortet werden oder wie man mit Akademien umgeht. Die Zukunft unserer Landeskirche h\u00e4ngt von den Kirchengemeinden ab, von der Arbeit an der Basis in allen rund 1400 Kirchengemeinden in den 51 Kirchenbezirken, die wir haben.<\/strong><\/p>\n<p>Es wird Zeit, dass dies (wieder) in den Mittelpunkt ger\u00fcckt wird. Und daf\u00fcr ist eine St\u00e4rkung der Kirchenbezirke wichtig, denn die sind die Experten f\u00fcr ihre Situation vor Ort, f\u00fcr die Sorgen der Kirchengemeinden. Und darum pl\u00e4diere ich daf\u00fcr, dass die Landessynodalen st\u00e4rker an die Bezirkssynoden zur\u00fcckgebunden werden. Wenn die Bezirkssynoden sich sicherer w\u00e4ren, dass &#8222;ihre&#8220; Synodalen auch ihre Interessen im Blick haben &#8211; dann w\u00fcrden Entscheidungen auch eine gr\u00f6\u00dfere Akzeptanz finden. Momentan habe ich eher den Eindruck, dass sowohl OKR <strong>als auch Landesynode<\/strong> als &#8222;die da oben&#8220; wahrgenommen werden, gegen die man sowieso nichts machen kann. Und dies kann wohl kaum die richtige Sicht auf das h\u00f6chste kirchliche Gremium sein.<\/p>\n<p>Ich schlage zwei einfache Schritte vor, der eine betrifft die Wahl der Synodalen und der andere die Zugeh\u00f6rigkeit zur Landessynode.<\/p>\n<p><strong>\u00c4nderung der Wahlmodalit\u00e4ten<\/strong><br \/>\nHierf\u00fcr g\u00e4be es drei M\u00f6glichkeiten:<\/p>\n<p>1. Abschaffung der Urwahl und Wahl der Synodalen von der Bezirkssynode<br \/>\nDas ist nat\u00fcrlich nicht durchsetzbar, auch wenn es andere Landeskirchen auch so machen. In W\u00fcrttemberg wird dies nach \u00a7 47 KWO nur als letzte M\u00f6glichkeit gesehen, falls es keinen Wahlvorschlag gibt. Da ich den demokratischen Charakter der Urwahl sehr gut finde, halte ich das auch f\u00fcr \u00fcberzogen.<\/p>\n<p>2. Nominierung der Kandidaten durch die Bezirkssynode<br \/>\nW\u00fcrde die Bezirkssynode die Kandidaten nominieren, w\u00e4re das ein deutliches Zeichen. Wenn kirchenleitende Menschen eines Bezirks jemanden f\u00fcr f\u00e4hig halten, die Interessen des Bezirks und der ganzen Landeskirche zu vertreten, dann g\u00e4be das auch gew\u00e4hlten Synodalen einen ganz anderen R\u00fcckhalt &#8211; unabh\u00e4ngig von Gespr\u00e4chskreisen. Diese Variante w\u00fcrde jedoch immer noch den Charakter der Urwahl ver\u00e4ndern, da eben nicht mehr automatisch JEDE\/R zur Wahl stehen k\u00f6nnte (wobei das bei der Pfarrerwahl ja entsprechend l\u00e4uft).<\/p>\n<p>3. Ranking der Kandidaten durch Bezirkssynode<br \/>\nBisher war es so: Der Vertrauensausschuss stellt die Gesamtliste der Kandidaten eines Wahlbezirks zusammen, die Reihenfolge wird durch Los (\u00a7 48 KWO) ermittelt.<br \/>\nMan k\u00f6nnte nun aber auch die Reihenfolge durch die Bezirkssynode bestimmen lassen. Das hei\u00dft, Menschen bewerben sich wie bisher durch Gespr\u00e4chskreis-Listen oder wie auch immer. Aber dann m\u00fcssen sie sich w\u00e4hrend bzw. am Ende des Wahlkampfs der Bezirkssynode vorstellen und diese f\u00fchrt dann eine eigene Wahl durch, die Auswirkungen auf das Ranking, also die Position auf dem Wahlzettel hat. Das Kirchenvolk w\u00fcsste dann: Den ersten auf der Liste hat die Bezirkssynode f\u00fcr den geeignetsten Kandidaten gehalten. Ob sich dann alle an diesen Wahlvorschlag der Bezirkssynode halten, ist dadurch ja noch nicht gesagt.<br \/>\nDas w\u00e4re relativ einfach umsetzbar und w\u00fcrde in meinen Augen auch etwas bringen.<\/p>\n<p><strong>\u00c4nderung des Verbleibs in der Landessynode bei Umzug<\/strong><br \/>\nDer zweite Punkt betrifft das bereits angesprochene Verfahren bei Umzug. Ein Kirchengemeinderat, der umzieht, muss sich ummelden um KGR bleiben zu k\u00f6nnen. Ein Pfarrer wird bei Stellenwechsel automatisch Mitglied seiner neuen Bezirkssynode. Aber ein Landessynodaler, der umzieht und seinen Wahlkreis im Allg\u00e4u verl\u00e4sst um in Stuttgart zu wohnen, bleibt Landessynodaler.<br \/>\nWas hat das f\u00fcr Auswirkungen? Wenn ich als Gemeindeglied m\u00f6chte, dass mein Landessynodaler meine Interessen m\u00f6glichst lange vertritt, dann muss ich jemanden w\u00e4hlen, der auch vor Ort bleibt. Bei einem &#8222;einfachen&#8220; Pfarrer besteht immer die M\u00f6glichkeit, dass er aufgrund seines landeskirchlichen Engagements zum Dekan wird &#8211; hat es schon oft gegeben. Am Sichersten ist es bei den Theologen daher, einen Dekan in die Synode zu w\u00e4hlen. Denn der kennt sich erstens sowieso am besten aus und zweitens wird der h\u00f6chstens noch OKR oder Pr\u00e4lat, und davon gibt es nicht so viele. Daher ist die Wahrscheinlichkeit gro\u00df, dass er auch vor Ort bleiben wird. Au\u00dferdem ist er dazu auch noch sehr bekannt &#8211; siehe oben.<br \/>\nWer sich also beschwert, dass so viele Dekane als Mitglieder der Kirchenleitung auch in der Landessynode sitzen &#8211; es liegt an der Urwahl und ihren Modalit\u00e4ten.<\/p>\n<p>W\u00fcrden Landessynodale bei einem Wegzug aus ihrem Wahlbezirk auch ihre Mitgliedschaft in der Synode verlieren, w\u00fcrde das die Kirchenbezirke st\u00e4rken. Weil dann tats\u00e4chlich immer auch jeder Kirchenbezirk vertreten w\u00e4re &#8211; momentan ist das nicht zwingend der Fall. Nat\u00fcrlich w\u00e4re dann die Voraussetzung f\u00fcr die Wahl die Zugeh\u00f6rigkeit zu einer Kirchengemeinde im jeweiligen Wahlbezirk.<\/p>\n<p><strong>Fazit:<\/strong><br \/>\nMir ist klar, dass man das auch ganz anders sehen kann. Und vieles von dem, was ich beschreibe, trifft auch auf einen Gro\u00dfteil der Kirchenbezirke, Gespr\u00e4chskreismitglieder und Landessynodalen nicht zu. Dennoch halte ich die Strukturen daf\u00fcr verantwortlich, dass die beschriebenen Dinge zumindest beg\u00fcnstigt werden.<br \/>\nUnd auch wenn selbst Familienmitglieder von mir all dem oben geschriebenen nicht zustimmen k\u00f6nnen:<br \/>\nEine St\u00e4rkung der Bezirkssynoden, die zugleich den Einfluss der Gespr\u00e4chskreise verkleinern w\u00fcrde, k\u00f6nnte meines Erachtens eine positive Auswirkung auf das Miteinander der verschiedenen Ebenen, auf die Akzeptanz von Entscheidungen und nicht zuletzt auch auf die Beschlussfindung in der Landessynode haben. Etwas, was wir manchmal wirklich n\u00f6tig h\u00e4tten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit meinem Vikariat im Rheinland \u00fcberlege ich an den kirchlichen Strukturen in W\u00fcrttemberg herum, bez\u00fcglich ihrer Vorteile und Nachteile sowie der Auswirkungen der bestehenden Strukturen auf den kirchenpolitischen Alltag. 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