Staatskirchenrecht

Man stelle sich vor:

Person A, Person B und Person C haben den gleichen Weg zur Arbeit. Als sie ihre Steuererklärung machen, geschieht folgendes:

Person A füllt alle Formulare richtig aus, berechnet die genaue Entfernung und trägt sie ensprechend ein. Im Steuerbescheid erhält Person A die Vergünstigungen durch den Fahrtkostenersatz.

Person B ist auf die Vergünstigungen nicht angewiesen und hat genug Geld. Sie füllt zwar alles richtig aus, trägt aber bei der Entfernung „0 km“ ein um damit gegen die Steuerpolitik des Staates zu demonstrieren und erhält deswegen keine Vergünstigungen.

Person C hätte die Vergünstigungen gerne. Sie scheut aber den Aufwand, die Formulare auszufüllen und die Berechnungen korrekt durchzuführen und einzutragen. Natürlich erhält auch sie keine Vergünstigungen.

Person D erfährt vom Steuerbescheid der Personen A, B und C und sagt nun: „Der Staat bevorzugt Person A! Es ist ungerecht, dass B und C die Vergünstigungen nicht erhalten, wo sie doch den gleichen Anspruch darauf haben. Am besten wäre daher, die Vergünstigungen würden komplett gestrichen. Das wäre gerecht!“

Absurd? Dann diskutiert mal mit einem „liberalen Freigeist“ über die Kirchensteuer und den Körperschaftsstatus von Religions-gemeinschaften…

Ein Gedanke zu „Staatskirchenrecht“

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