Vote the Dubbl! – Spielregeln

Spielregeln:

  1. Berechtigt für eine Nominierung sind Menschen, Tiere, Sachen und aktuelle Geschehnisse.
  2. Grund für eine Nominierung ist primär dubbeliges Verhalten, besonders im Extremfall (z.B. wenn jemand am gleichen Tag mehrmals in den gleichen Blitzer fährt etc.)
  3. Grund für eine Nominierung kann natürlich auch ein dubbeliger Ausspruch sein.
  4. Nominierungs-Begründungen dürfen nicht beleidigend sein! Kommentare wie „xxx wird nominiert, weil er ein so bescheuertes A****loch ist“ werden umgehend gelöscht.
  5. Ein Vorschlag führt nicht automatisch zur Nominierung. Der Nominierungsausschuss entscheidet über die Nominierungen und kann diese ohne Angabe von Gründen zulassen oder verweigern.
  6. Personen können für die Nominierung teilweise anonymisiert werden (Tobias S. aus E.a.R.)
  7. Die Wahl zum „Dubbl des Monats“ findet immer im darauf folgenden Monat statt. Zur Auswahl stehen alle Kandidaten aus der Vorschlagliste, deren Nominierung vom Nominierungsausschuss zugelassen wurde.
  8. Gibt es in einem Monat nur eine Nominierung, findet keine Wahl statt.
  9. Bei häufigem Missbrauch oder Verstößen gegen diese Spielregeln wird „Vote the Dubbl!“ eingestellt.
  10. Wem diese Spielregeln nicht passen ist selber ein Dubbl!
Vote the Dubbl! is inspired by Dubbl.de